(FM)26.01.2009: Durch einen 9:5-Auswärtssieg in Wallerstein gewann die erste Mannschaft auch ihr zweites Rückrundenspiel. Der FCG II hatte in Oberndorf den erwartet schweren Gegner und musste ein 9:3-Niederlage hinnehmen. Im vereinsinternen Derby konnte sich die „Dritte“ gegen die „Vierte“ mit 9:4 durchsetzen. Der FCG V war gegen den Tabellenführer aus Höchstädt chancenlos.
SC Wallerstein – FCG I 5:9. Die Doppel T. Lorenz/W. Klekamp und F. Mayershofer/P. Lorenz konnten eine 2:1-Führung erspielen. Nachdem die Gundelfinger mit 2:3 in Rückstand gerieten, drehten M. Ferner, W. Klekamp, F. Mayershofer und P. Lorenz das Spiel und so ging es mit einem 6:3-Vorsprung in die zweite Einzelrunde. Zwar kämpften sich die Hausherren nochmals auf 6:5 heran, doch erneut konnten M. Ferner, W. Klekamp und F. Mayershofer jeweils ihr Einzel gewinnen. Somit stand der 9:5-Auswärtssieg fest.
VfB Oberndorf – FCG II 9:3. Gleich zu Beginn geriet die „Zweite“ mit 0:3 ins Hintertreffen, ehe das vordere Paarkreuz mit K.-H. Schmid und J. Müller verkürzen konnte. Doch nun waren wieder die Oberndorfer am Zug, welche ihre Führung bis auf 7:2 ausbauen. K.-H. Schmid konnte zwar nochmals sein Einzel gewinnen, jedoch sollte dies der letzte FCG-Punkt bleiben.
FCG III – FCG IV 9:4. Die vierte Mannschaft ging nach den Siegen von D. Peichl/G. Förg und S. Demharter/H. Kosa etwas überraschend mit einer 2:1-Führung in die Einzel. Für die „Dritte“ konnten D. Seufert/M. Kompalka punkten. R. Brendle und D. Seufert brachten nun ihre Mannschaft in Front, ehe G. Förg wieder ausgleichen konnte. Doch jetzt zog die dritte Mannschaft mit teilweise sehr hart erkämpften Siegen von M. Ferner, V. Zähnle, M. Kompalka und erneut R. Brendle bis auf 7:3 davon. S. Demharter konnte zwar nochmals verkürzen, doch S. Fink und M. Ferner sorgten dann schließlich für den Favoritensieg.
FCG V – SSV Höchstädt II 1:9. Nicht viel zu holen gab es für die fünfte Mannschaft gegen den verlustpunktfreien Tabellenführer. Der Ehrenpunkt gelang J. Baßler.
Jungen: FCG I – FCG II 8:1. FCG II – TV Dillingen V 5:8.